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Christian Stephan Hintermaier, Wirtschaftsberatung München
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"Lieber Herr Hintermaier, lieber Christian,
heute bedanke ich mich ganz herzlich für die tolle Beratung zum Thema Versicherungen bei Dir. Du machst Dir unglaubliche Gedanken, um für Deine Kunden die beste Lösung und ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen. Du siehst genau hin, was der Kunde braucht und ob auch wirklich alle Leistungen abgedeckt sind. Du und Deine Mitarbeiterin, Ihr seid immer ansprechbereit und auch bei Kleinigkeiten hilfsbereit. Deshalb bist Du mir mit Deiner CSH-Wirtschaftsberatung jederzeit eine Empfehlung wert."

- M. Kraus-Petereit

"Anfang des Jahres wurde in mein Auto eingebrochen, die Scheibe zerschlagen und mein Navigationsgerät gestohlen. Die Kfz-Versicherung konnte für den Schaden nicht aufkommen. Herr Hintermaier hat mir, ohne von mir darüber informiert zu sein, einen hilfreichen Tip gegeben. Es hat mir sehr geholfen! Ich bin sehr zufrieden mit seiner Beratung und kann ihn nur wärmstens weiterempfehlen."

- Frau Karstedt

"Herr Hintermaier wurde uns empfohlen, seitdem sind wir von seinem Service begeistert, es gibt kein langes Warten auf eine Antwort ob per Mail oder ein Rückruf. Die umfassende Beratung konnten wir schon öfter genießen. Es ist uns eine Freude Herrn Hintermaier weiter zu empfehlen."

- Familie Schütz

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Qualifikation

Unter der Führung von Christian Stephan Hintermaier, selbst u.a. zertifizierter Fondsberater, geprüft von der Europäischen Akademie für Finanzplanung, arbeitet bei der CSH Wirtschaftsberatung ein Team von qualifizierten, erfahrenen Versicherungs- und Finanzierungs-Spezialisten.

Mitglied im Bundesverband Deutscher Verischerungskaufleute      Zertifizierter Fondsberater

Selbstverständlich genügt CSH Wirtschaftsberatung der neuesten Gesetzgebung. Mit dem seit dem 22. Mai 2007 geltenden Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts  wird die gewerbsmäßige Tätigkeit von Versicherungsvermittlern, -maklern und -beratern einer gewerberechtlichen Erlaubnispflicht unterstellt. Außerdem müssen sie sich in ein bundesweites Register eintragen lassen. Die Industrie- und Handelskammern sind für Erlaubnisverfahren und Registrierung zuständig. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind nach § 34 d Abs. 2 GewO: persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Bescheinigung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung, Sachkundenachweis.

Persönliche Betreuung und vertrauensvolle Kundenbeziehungen haben in bald zwanzig Jahren ein service-orientiertes, solides Unternehmen entstehen lassen, das sich im Markt wie bei seinen Kunden beste Referenzen erarbeiten konnte.