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Christian Stephan Hintermaier, Wirtschaftsberatung München
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"Der Beginn einer erfolgreichen Kooperation ...
nach dem ersten Kennenlernen und intensiver Analyse und Beratung zu meiner privaten Rentenvorsorge habe ich einen sehr kompetenten und posiviten Eindruck, weil hier professionell gearbeitet wird, aber Herr Hintermaier auch "aktiv zuhört".
Ich denke, wir werden künftig gemeinsam gute und konstruktive Lösungen für unsere Vorsorge vereinbaren können."

- Familie Terkel

"Wir konnten durch die Überprüfung von Herr Hintermaier feststellen dass wir sehr viel Geld sparen können, für viel bessere Leistung. Wir sind wirklich sehr überrascht gewesen über die Freundlichkeit, Kompetenz und Hilfe die wir bekommen haben. Wir werden es an Familie, Freunde und Bekannte auf jeden Fall weiterempfehlen !!!!
Vielen Dank nochmal an dass gesamte Team und Herr Hintermaier von der Firma CSH."

- Herr Weichenrieder

"In Zeiten von immer penetranter werdenden Vertretern habe ich eine sehr persönliche und kompetente Beratung in angenehmer Atmosphäre erhalten.

Auffallend positiv war auch die gute Vorbereitung auf die Gesprächstermine, in denen ausschließlich auf meine Bedürfnisse eingegangen wurde.

Durch die Beratung von Herrn Hintermaier habe ich meine Versicherungen umgestellt, Geld gespart und zudem bessere Versicherungsleistungen erhalten. Betreuung auch nach Vertragsabschluß!"

- Frau Dorndorf

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Informationen zum Umgang mit Beschwerden

Sehr verehrter Kunde!

Ihre Zufriedenheit hat für uns höchste Priorität. Falls Sie dennoch einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei uns einzureichen.

Die Beschwerde kann schriftlich per Brief, per Fax oder per E-Mail eingereicht werden. Sie können dazu die im Impressum unserer Internetseite angegebenen Adress- und Kontaktdaten verwenden.

Erhalten wir von Ihnen eine Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung sowie die ungefähre Bearbeitungszeit. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde einen Gegenstand betrifft, für den wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierrüber und teilen Ihnen, soweit uns dies möglich ist, die zuständige Stelle mit.

Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird.

Auf Wunsch erteilen wir Ihnen alle Benachrichtigungen und Informationen schriftlich.

Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen können.