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Christian Stephan Hintermaier, Wirtschaftsberatung München
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"Nie wurden wir so umfassend und fachkompetent beraten, sowie auch mit Hintergrundinformationen versorgt wie bei Herrn Hintermaier.

Wir werden uns auch weiterhin vertrauensvoll an ihn wenden!"

- Familie Siemens

"Ich wurde von Herr Hintermaier sehr gut beraten.
Wenn ich fragen habe ruft er auch so schnell wie möglich zurück.
Das finde ich sehr gut."

- Frau Kolle

"Ich bin durch eine Empfehlung zu Herrn Hintermaier gekommen und meine Erwartungen wurden nicht enttäuscht.
Ich war bereits privat krankenversichert aber mit den Leistungen meiner Versicherung nicht zufrieden.
Herr Hintermaier hat sich nicht nur einmal Zeit genommen um auf meine Wünsche und Fragen einzugehen. Ich habe von ihm einen mehr als ausführlichen Versicherungsvergleich bekommen und die Unterschiede zwischen den Versicherungen auch für den Laien verständlich erklärt bekommen.
Wenn ich nochmals Versicherungsprobleme haben sollte, werde ich selbstverständlich wieder auf Herrn Hintermaier zukommen!"

- Frau Fischer

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Informationen zum Umgang mit Beschwerden

Sehr verehrter Kunde!

Ihre Zufriedenheit hat für uns höchste Priorität. Falls Sie dennoch einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei uns einzureichen.

Die Beschwerde kann schriftlich per Brief, per Fax oder per E-Mail eingereicht werden. Sie können dazu die im Impressum unserer Internetseite angegebenen Adress- und Kontaktdaten verwenden.

Erhalten wir von Ihnen eine Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung sowie die ungefähre Bearbeitungszeit. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde einen Gegenstand betrifft, für den wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierrüber und teilen Ihnen, soweit uns dies möglich ist, die zuständige Stelle mit.

Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird.

Auf Wunsch erteilen wir Ihnen alle Benachrichtigungen und Informationen schriftlich.

Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen können.