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Christian Stephan Hintermaier, Wirtschaftsberatung München
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"Ich habe Herrn Hintermaier bei einer Netzwerkveranstaltung kennen gelernt, mittlerweile hat er einige Versicherungen von mir Privat und Geschäftlich durchgesehen. Er bewertet die vorhandenen Verträge sehr neutral und sagt auch zu bestehenden Verträgen das man dort bleiben soll.
Bei neue Versicherungen berät er sehr gut und zeigt die besten und günstigsten Versicherungen auf. Ich kann Herrn Hintermaier mit ruhigen Gewissen weiter empfehlen."

- Herr Hess

"Hier wird noch echter Dienst am Kunden groß geschrieben.
Seit 8 Jahren werde ich von Herrn Hintermaier sympatisch, kompetent und umfassend beraten und durch den für uns Laien wenig transparenten Markt begleitet.
Zudem erhalte ich einen kostenlosen Service der in der Branche nicht üblich ist!"

- Herr Pirro

"Lieber Herr Hintermaier, lieber Christian,
heute bedanke ich mich ganz herzlich für die tolle Beratung zum Thema Versicherungen bei Dir. Du machst Dir unglaubliche Gedanken, um für Deine Kunden die beste Lösung und ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen. Du siehst genau hin, was der Kunde braucht und ob auch wirklich alle Leistungen abgedeckt sind. Du und Deine Mitarbeiterin, Ihr seid immer ansprechbereit und auch bei Kleinigkeiten hilfsbereit. Deshalb bist Du mir mit Deiner CSH-Wirtschaftsberatung jederzeit eine Empfehlung wert."

- M. Kraus-Petereit

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Qualifikation

Unter der Führung von Christian Stephan Hintermaier, selbst u.a. zertifizierter Fondsberater, geprüft von der Europäischen Akademie für Finanzplanung, arbeitet bei der CSH Wirtschaftsberatung ein Team von qualifizierten, erfahrenen Versicherungs- und Finanzierungs-Spezialisten.

Mitglied im Bundesverband Deutscher Verischerungskaufleute      Zertifizierter Fondsberater

Selbstverständlich genügt CSH Wirtschaftsberatung der neuesten Gesetzgebung. Mit dem seit dem 22. Mai 2007 geltenden Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts  wird die gewerbsmäßige Tätigkeit von Versicherungsvermittlern, -maklern und -beratern einer gewerberechtlichen Erlaubnispflicht unterstellt. Außerdem müssen sie sich in ein bundesweites Register eintragen lassen. Die Industrie- und Handelskammern sind für Erlaubnisverfahren und Registrierung zuständig. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind nach § 34 d Abs. 2 GewO: persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Bescheinigung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung, Sachkundenachweis.

Persönliche Betreuung und vertrauensvolle Kundenbeziehungen haben in bald zwanzig Jahren ein service-orientiertes, solides Unternehmen entstehen lassen, das sich im Markt wie bei seinen Kunden beste Referenzen erarbeiten konnte.