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Christian Stephan Hintermaier, Wirtschaftsberatung München
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"Mein Mann und ich sind restlos von Herrn Hintermaier begeistert. Mittlerweile haben wir alle Versicherungen über ihn abgeschlossen und schätzen seine stets kompetente und vertrauensvolle Art sehr. Herr Hintermaier bietet einen einmaligen Service an, der seinesgleichen sucht! Herzlichen Dank dafür!!!"

- Familie Obermeier

"Ich habe zur Zeit einen Versicherungsfall mit Unfallversicherung und Zusatzkrankenversicherung anhängig. Bei Nachfrage um Hilfe im Büro Hintermaier wurde und wird mir zeitnah, freundlich und kompetent geholfen. Die Hilfe dauert auch aktuell noch an und keine Frage wird unbeantwortet gelassen. Ich bin bereits seit etwa 20 Jahren Kunde hier und werde es auch gerne bleiben. Das was hier geleistet wird, nämlich einen guten After Sales Service, erfahre ich gerade in Bestform, deshalb zu 100% empfehlenswert, vielen Dank und weiter so, mit Dank und lieben Grüßen"

- M. Liebert

"Ich habe Herrn Hintermaier bei einer Netzwerkveranstaltung kennen gelernt, mittlerweile hat er einige Versicherungen von mir Privat und Geschäftlich durchgesehen. Er bewertet die vorhandenen Verträge sehr neutral und sagt auch zu bestehenden Verträgen das man dort bleiben soll.
Bei neue Versicherungen berät er sehr gut und zeigt die besten und günstigsten Versicherungen auf. Ich kann Herrn Hintermaier mit ruhigen Gewissen weiter empfehlen."

- Herr Hess

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Qualifikation

Unter der Führung von Christian Stephan Hintermaier, selbst u.a. zertifizierter Fondsberater, geprüft von der Europäischen Akademie für Finanzplanung, arbeitet bei der CSH Wirtschaftsberatung ein Team von qualifizierten, erfahrenen Versicherungs- und Finanzierungs-Spezialisten.

Mitglied im Bundesverband Deutscher Verischerungskaufleute      Zertifizierter Fondsberater

Selbstverständlich genügt CSH Wirtschaftsberatung der neuesten Gesetzgebung. Mit dem seit dem 22. Mai 2007 geltenden Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts  wird die gewerbsmäßige Tätigkeit von Versicherungsvermittlern, -maklern und -beratern einer gewerberechtlichen Erlaubnispflicht unterstellt. Außerdem müssen sie sich in ein bundesweites Register eintragen lassen. Die Industrie- und Handelskammern sind für Erlaubnisverfahren und Registrierung zuständig. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind nach § 34 d Abs. 2 GewO: persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Bescheinigung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung, Sachkundenachweis.

Persönliche Betreuung und vertrauensvolle Kundenbeziehungen haben in bald zwanzig Jahren ein service-orientiertes, solides Unternehmen entstehen lassen, das sich im Markt wie bei seinen Kunden beste Referenzen erarbeiten konnte.