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Christian Stephan Hintermaier, Wirtschaftsberatung München
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"Die Hausratversicherung hat uns heute einen Verrechnungsscheck für den Diebstahl des Kinderrades zugesendet.
Ich muss sagen, es lief zu meiner Überraschung sehr unkompliziert und kundenfreundlich ab.
Ein "Super" für die Versicherung.
Ich danke auch Ihnen für die schnelle Hilfe und die hervorragende Beratung."

- Herr Stern

"Ich fühlte mich zum ersten Mal gut und fair beraten und bin sehr zufrieden. Herr Hintermaier hat sich sehr viel Zeit genommen und auf alle meine Fragen geduldig Antwort gegeben und mir die Dinge so lange erklärt, bis ich sie verstanden habe. Danke! Ich denke, dass ich jetzt, was meine Altersvorsorge und meinen Versicherungsschutz angeht, sehr gut beraten und bedient wurde."

- Frau Müller

"Lieber Herr Hintermaier, lieber Christian,
heute bedanke ich mich ganz herzlich für die tolle Beratung zum Thema Versicherungen bei Dir. Du machst Dir unglaubliche Gedanken, um für Deine Kunden die beste Lösung und ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen. Du siehst genau hin, was der Kunde braucht und ob auch wirklich alle Leistungen abgedeckt sind. Du und Deine Mitarbeiterin, Ihr seid immer ansprechbereit und auch bei Kleinigkeiten hilfsbereit. Deshalb bist Du mir mit Deiner CSH-Wirtschaftsberatung jederzeit eine Empfehlung wert."

- M. Kraus-Petereit

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Qualifikation

Unter der Führung von Christian Stephan Hintermaier, selbst u.a. zertifizierter Fondsberater, geprüft von der Europäischen Akademie für Finanzplanung, arbeitet bei der CSH Wirtschaftsberatung ein Team von qualifizierten, erfahrenen Versicherungs- und Finanzierungs-Spezialisten.

Mitglied im Bundesverband Deutscher Verischerungskaufleute      Zertifizierter Fondsberater

Selbstverständlich genügt CSH Wirtschaftsberatung der neuesten Gesetzgebung. Mit dem seit dem 22. Mai 2007 geltenden Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts  wird die gewerbsmäßige Tätigkeit von Versicherungsvermittlern, -maklern und -beratern einer gewerberechtlichen Erlaubnispflicht unterstellt. Außerdem müssen sie sich in ein bundesweites Register eintragen lassen. Die Industrie- und Handelskammern sind für Erlaubnisverfahren und Registrierung zuständig. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind nach § 34 d Abs. 2 GewO: persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Bescheinigung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung, Sachkundenachweis.

Persönliche Betreuung und vertrauensvolle Kundenbeziehungen haben in bald zwanzig Jahren ein service-orientiertes, solides Unternehmen entstehen lassen, das sich im Markt wie bei seinen Kunden beste Referenzen erarbeiten konnte.